Auszug aus dem Kostentarif I zur Verwaltungskostensatzung (§2) der Stadt Osterode am Harz vom 26. September 2001
Tarif-Nummer Gegenstand Gebühr in €uro
1.3 Vervielfältigungen  
1.3.1 Mit Fotokopiergeräten je angefangene Seite  
1.3.1.1 Im Format DIN A 4 0,10 €uro
1.3.1.2 Im Format DIN A 3 0,30 €uro
     
21 Archiv  
21.1 Für familiengeschichtliche Auskünfte wird die Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben. Sie beträgt je angefangene halbe Stunde  23,00 €uro
21.2 Schriftliche Auskünfte aus Urkunden und alten Akten, je Seite 2,00 €uro
  Für jede weitere Ausfertigung, wenn sie im gleichen Arbeitsgang gefertigt wird 0,50 €uro
  Daneben kann die Gebühr nach Tarif-Nr. 21.1 erhoben werden  
     
21.3 Benutzung des Stadtarchives  
21.3.1 Für einen Tag 5,00 €uro
21.3.2 Für eine Woche 15,00 €uro
21.3.3 Für längere Zeit bis zu  50,00 €uro
  Zu 21.1 bis 21.4
Für die Benutzung und Auskunftserteilung zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sowie bei Durchführungen von Arbeiten, die der Berufsausbildung dienen, sind lediglich die baren Auslagen zu erstatten.
 
21.4 Vervielfältigungen mit Fotokopiergeräten
je angefangene Seite
 
21.4.1 im Format DIN A 4 0,25 €uro
21.4.2 im Format DIN A 3 0,50 €uro

Zurück zur Hauptseite